12000W Hybrid-Wechselrichter | Deye SUN-12K-SG04LP3-EU | Dreiphasig | 2 MPPT | Photovoltaik | Niederspannungsbatterie
DIE HIGHLIGHTS!
Deye 12kw Hybrid Wechselrichter, eignet sich für den privaten und leichten gewerblichen Gebrauch, maximiert den Eigenverbrauch von Solarenergie und erhöht Ihre Energieabhängigkeit. Tagsüber erzeugt die PV-Anlage Strom, der zunächst den Verbrauchern zur Verfügung gestellt wird. Dann lädt die überschüssige Energie den Akku über Deye 12kw Wechselrichter . Schließlich kann die gespeicherte Energie freigesetzt werden, wenn die Verbraucher sie benötigen. Die Batterie kann auch über den Dieselgenerator geladen werden, um bei einem Netzausfall eine unterbrechungsfreie Versorgung zu gewährleisten.
Dank der intelligenten Überwachungsplattform unterstützen die Wechselrichterprodukte der kompletten Serie von Deye die sofortige Fernabschaltung bei einem Unfall. Die Einstellung von Parametern und FW-Updates aus der Ferne erleichtert die Wartung und Instandhaltung von PV-Anlagen.
Lieferumfang
1x | Deye 12kw Hybrid Wechselrichter (ENP-DY-HBD-12) |
Komponenten im Detail
Deye 12kw Hybrid Wechselrichter
Höhere Erträge / Sicher & Zuverlässig / Intelligent / Benutzerfreundlich
Deye 12kw Hybrid Wechselrichter ist ein brandneuer dreiphasiger Hybrid-Wechselrichter mit niedriger Batteriespannung von 48 V, der ein sicheres und zuverlässiges System gewährleistet. Mit kompaktem Design und hoher Leistungsdichte unterstützt diese Serie ein DC/AC-Verhältnis von 1,3 und spart so Investitionen in das Gerät. Er unterstützt einen dreiphasigen unsymmetrischen Ausgang und erweitert damit die Anwendungsszenarien. Ausgestattet mit CAN-Anschluss (x2) BMS und parallel, x1 RS485-Anschluss für BMS, x1 RS232-Anschluss für die Fernsteuerung, x1 DRM-Anschluss, die das System intelligent und flexibel macht.
Technische Tabelle
Eingangsdaten (DC)
Artikel-Typ | Blei-Säure oder Li-lon |
Batteriespannungsbereich (V) | 40~60 |
Max. Ladestrom (A) | 240 |
Max. Entladestrom (A) | 240 |
Externer Temperatursensor | ja |
Aufladekurve | 3 Stufen / Entzerrung |
Ladestrategie für Li-Ion-Batterie | Selbstanpassung an BMS |
PV String Eingangsdaten
Max. DC-Eingangsleistung (W) | 15600 |
PV-Nenneingangsspannung (V) | 550 (160~800) |
Einschaltspannung (V) | 160 |
MPPT Spannungsbereich (V) | 200-650 |
Volllast DC-Spannungsbereich (V) | 350-650 |
PV-Eingangsstrom (A) | 26+13 |
Max. PV I (A) | 34+17 |
Anzahl der MPP-Tracker | 2 |
Anzahl der Strings pro MPP-Tracker | 2+1 |
Datenblätter
Risikohinweise
- Rücksendungen von Spedition Versand sind nicht kostenlos.
- Transportschäden müssen innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung gemeldet werden.
- Solarmodule mit einer Fläche von mehr als 2 Quadratmetern unterliegen den Bauvorschriften. Bitte beachten Sie dies.
- Die Rückgabe von Artikeln ist innerhalb von 14 Tagen ab dem Lieferdatum möglich.
- Der Käufer ist für den elektrischen Anschluss selbstverantwortlich.
- Wichtiger Hinweis:
Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG kann bestimmte Ware mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % verkauft werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind.
Sollten Sie einen Kaufvertrag über eine solche Ware mit einem ausgewiesenen Umsatzsteuersatz von 0% abschließen, bestätigen Sie durch den Vertragsschluss ausdrücklich, dass die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind:
a. Sie sind Betreiber der Photovoltaik-Anlage und b. Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert.
c. Sie bestätigen mit Vertragsschluss, dass entweder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt bzw. betragen wird oder bei höherer Bruttoleistung der Photovoltaikanlage die unter Ziffer a. und b. genannten Voraussetzungen trotzdem erfüllt sind.Da zu der neuen Gesetzeslage zu § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG noch keine gefestigte Verwaltungspraxis der Finanzbehörden entwickelt wurde, erklären Sie mit Vertragsschluss rein vorsorglich, uns bei Bedarf etwaig noch benötigte Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG zur Verfügung zu stellen.