Hoymiles-1500W Mikrowechselrichter
Kleiner Wechselrichter mit hoher Leistung!
Hoymiles 4-in-1-Mikro-Wechselrichter ist einer der kosten effektivsten Wechselrichter, da er bis zu 4 Module gleichzeitig unterstützen und die PV-Produktion Ihrer Anlage maximieren kann. Es ist auch mit einer externen Antenne für eine stärkere Kommunikation mit dem Hoymiles-Gateway DTU ausgestattet.
Eigenschaften:
- Minimierung der Auswirkungen von z.B. Verschattung, Staub oder Alterung durch MPPT
- Hochwertige Energiegewinnung mit hoher MPPT-Genauigkeit
- drahtlose Kommunikation mit den kostengünstigen Überwachungsinstrumenten DTU
- Optimale Systemzuverlässigkeit
Lieferumfang
1x | Hoymiles-1500W Mikrowechselrichter (Ohne WIFI) (EPP-HM-1500) |
1x | Hoymiles AC-Anschluss– Buchse (HM-AC-B) |
1x | Hoymiles Verschlusskappe von AC-Buchse (HM-AC-VK) |
Komponenten im Detail
HM-1500W Mikrowechselrichter (Ohne WIFI)
Der HM-1500W von Hoymiles ist der perfekte Mikrowechselrichter für Ihr Balkonkraftwerk. Das kompakte Leichtgewicht (nur 3,75 kg inklusive dem 2,06 m AC-Kabel) eignet sich für die Solarstromproduktion mit einem Solarpanel bis zu einer Leistung von 470 Watt Peak. Genauso wie bei allen anderen Mikrowechselrichtern von Hoymiles ist er für lange Betriebsstunden und breiter PV-Modulanwendung geeignet, da seine Inbetriebnahme sehr niedrig (nur 22 V) und der DC-Eingangsbereich der Betriebsspannung (16-60 V) extrem breit ist.
Eigenschaften:
- Minimierung der Auswirkungen von z.B. Verschattung, Staub oder Alterung durch MPPT
- Hochwertige Energiegewinnung mit hoher MPPT-Genauigkeit
- drahtlose Kommunikation mit den kostengünstigen Überwachungsinstrumenten DTU
- Optimale Systemzuverlässigkeit
- Spitzenwirkungsgrad von 96,7%
- 12 Jahre Produktgarantie
- Hohe Sicherheit durch integrierte Schutzfunktionen
- Einfache Installation
- Lange Lebensdauer
- 6000 V Stromstoßschutz
- Entspricht VDE-AR-N 4105: 2018 & EN50549-1:2019
* HINWEIS: Um eine WiFi-Verbindung einzurichten, ist es notwendig, ein separates DTU-Produkt zu kaufen, damit Sie den Hoymiles-Mikro-Wechselrichter kontinuierlich überwachen können.
Technische Tabelle
Eingangsdaten (DC)
Üblicherweise verwendete Modulleistung (W) | 300 – 470 |
MPPT-Spannungsbereich (V) für Maximalleistung | 36 – 48 |
Einschaltspannung (V) | 22 |
Betriebsspannungsbereich (V) | 16 – 60 |
Maximale Eingangsspannung (V) | 60 |
Anzahl MPPTs | 2 |
Ausgangsdaten (AC)
Nennausgangsleistung (VA) | 1500W |
Nennausgangsstrom (A) | 6,82/6,52/6,25 |
Nennausgangsspannung (V) | 220/230/240 |
Nennausgangsspannungsbereich (V) | 180 – 275 |
Nennfrequenz/-bereich (Hz) | 50/45 – 55 oder 60/55 – 65 |
Klirrfaktor | 3 % |
Risikohinweise
- Rücksendungen von Spedition Versand sind nicht kostenlos.
- Transportschäden müssen innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung gemeldet werden.
- Solarmodule mit einer Fläche von mehr als 2 Quadratmetern unterliegen den Bauvorschriften. Bitte beachten Sie dies.
- Die Rückgabe von Artikeln ist innerhalb von 14 Tagen ab dem Lieferdatum möglich.
- Der Käufer ist für den elektrischen Anschluss selbstverantwortlich.
- Wichtiger Hinweis:
Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG kann bestimmte Ware mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % verkauft werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind.
Sollten Sie einen Kaufvertrag über eine solche Ware mit einem ausgewiesenen Umsatzsteuersatz von 0% abschließen, bestätigen Sie durch den Vertragsschluss ausdrücklich, dass die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind:
a. Sie sind Betreiber der Photovoltaik-Anlage und b. Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert.
c. Sie bestätigen mit Vertragsschluss, dass entweder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt bzw. betragen wird oder bei höherer Bruttoleistung der Photovoltaikanlage die unter Ziffer a. und b. genannten Voraussetzungen trotzdem erfüllt sind.
Da zu der neuen Gesetzeslage zu § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG noch keine gefestigte Verwaltungspraxis der Finanzbehörden entwickelt wurde, erklären Sie mit Vertragsschluss rein vorsorglich, uns bei Bedarf etwaig noch benötigte Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG zur Verfügung zu stellen.