Enprove Solar

Baldige finanzielle Unterstützung für Balkonkraftwerke in Sachsen

Vor dem Hintergrund der kontinuierlich steigenden Stromkosten weckt das Konzept der "Balkonkraftwerke" immer größeres Interesse bei der Bevölkerung. Hierbei handelt es sich um kleine Solaranlagen, die auf dem eigenen Balkon installiert werden können. Um die Bürger beim Erwerb dieser innovativen Energiesysteme zu unterstützen, initiiert die Region Sachsen ein wegweisendes Förderprogramm. Dieses Programm gewährt den Menschen finanzielle Unterstützung.

Der Freistaat Sachsen wird demnächst diesem Beispiel folgen und seinen Bürgern finanzielle Unterstützung beim Kauf von Balkonkraftwerken bieten. Ab Ende August 2023 können alle Bewohner Sachsens 300 Euro pro Haushalt beantragen, um ihnen beim Kauf dieser Kraftwerke für ihre Balkone zu helfen. Dieses Angebot gilt auch für Kraftwerke, die nach dem 22. Juni 2023 erworben wurden. Insgesamt stehen dafür 6,5 Millionen Euro zur Verfügung, was bedeutet, dass etwa 21.000 Balkonkraftwerke finanziell unterstützt werden können. Indem mehr Haushalte die Möglichkeit erhalten, Balkonkraftwerke zu nutzen, ebnet Sachsen den Weg für eine grünere Zukunft und bietet gleichzeitig finanzielle Entlastung für seine Bewohner.

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Häufig gestellte Fragen

Das Förderprogramm ist darauf ausgelegt, Einzelpersonen zu motivieren, ihren Weg mit Photovoltaik zu beginnen. Es unterstützt die Bewohner des Freistaates Sachsen beim Erwerb von steckbaren Solarsystemen. Diese Systeme ermöglichen es den Nutzern, einen Teil ihres Energiebedarfs unabhängig von erneuerbaren Quellen zu decken, indem sie Sonnenlicht in Strom umwandeln. Ein fester Zuschuss von 300 Euro wird gewährt. Dieses Programm kann als ein finanzielles Unterstützungsprogramm betrachtet werden, das dazu beiträgt, die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu fördern.
Ab dem 29. August ist es möglich, Anträge ausschließlich in digitaler Form auf der Webseite der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einzureichen. Diese Fördermöglichkeit betrifft Stecker-Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 22. Juni 2023 erworben oder bestellt wurden.
Die Förderung richtet sich gezielt an folgende Zielgruppen:
  • Privatpersonen, die ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben,
  • Mieter von Wohngebäuden in Sachsen oder Eigentümer von selbstgenutzten
  • Wohnimmobilien (Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern) in Sachsen.

Unternehmen, Gemeinden, Verbände, Stiftungen, Genossenschaften und andere juristische Personen sind von dieser Fördermöglichkeit ausgeschlossen. Die Fokus liegt hierbei insbesondere auf Photovoltaik-Anlagen, die auf Balkonen installiert sind, also Balkonsolaranlagen. Durch diese Form der dezentralen Energieerzeugung aus Sonnenlicht wird die Nutzung erneuerbarer Energien gefördert. Dieses Vorhaben wird im Kontext der Photovoltaik Förderung umgesetzt, um die Integration von Photovoltaik-Anlagen in privaten Wohnbereichen zu unterstützen.
Die Unterstützung bezieht sich auf Photovoltaik-Balkonkraftwerken, also aufsteckbare, netzverbundene Photovoltaikmodule mit einer Mindestleistung von 300 Watt Spitzenleistung bis zu einer maximalen Leistung des Wechselrichters von 600 Watt. Auch Zubehör zur dauerhaften Befestigung oder Installation ist förderfähig.
Natürlich können auch Mieter von der Subvention profitieren. Das bedeutet, wenn du als Mieter in einem Gebäude in Sachsen lebst und dich für ein Balkonkraftwerk entscheidest, können Sie ebenfalls Balkonkraftwerk förderung erhalten. Das heißt, auch wenn Sie zur Miete wohnen, können Sie von der Solarenergie profitieren. Denken Sie nur daran, den Eigentümer oder die Hausverwaltung zu kontaktieren, bevor Sie die Solaranlage installieren.