Solarmodul

Sachsen können 300 Euro Zuschuss für Balkonkraftwerk beantragen

Ab dem 29. August können sich die Sachsen 300 Euro Festzuschuss für eine Mini-Solaranlage holen. Für wen sich das Balkonkraftwerk lohnt, wie viel man damit spart und wie es funktioniert: Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Leipzig. Sachsen fördert sogenannte Balkonkraftwerke jetzt mit einem Festzuschuss von 300 Euro. Das Interesse ist groß, denn auch für Mieterinnen und Mieter wird es damit lukrativer, erneuerbare Energien zu nutzen. Das müssen Interessierte darüber wissen.

Was kann eine Stecker-Solaranlage leisten?

Mit der Sonne vom Balkon lässt sich so viel Strom herstellen, dass die Grundlast gedeckt wird. Also der Stromverbrauch von Kühlschrank, Gefrierschrank, Router, Telefon oder anderen Geräten im Standby-Modus, den man hat, wenn man nicht zu Hause ist. Einen Batteriespeicher dazu zu kaufen, lohnt sich aus wirtschaftlicher Sicht aber nicht.

Wann hat man das Geld des Balkonkraftwerks wieder rein?

Die Kosten betragen aktuell 600 bis 1100 Euro. Dazu gehören das Solarmodul selbst, der Wechselrichter, Kabel mit Stecker, Unterkonstruktion, Befestigung und die Einspeisesteckdose inklusive Installation durch einen Elektriker. Durch den sächsischen Festzuschuss verringern sich diese Kosten um 300 Euro. Eine Anlage mit einem Modul hat sich damit nach drei Jahren amortisiert, eine Anlage mit zwei Modulen nach 3,6 Jahren.

Wie komme ich an den Festzuschuss?

Die Anträge können ab 29. August gestellt werden, ausschließlich digital auf der Seite der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Die Förderung gilt für Stecker-Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 22. Juni 2023 gekauft oder bestellt worden sind.

Was muss vor Inbetriebnahme erledigt werden?

Die Mini-Solaranlage muss angemeldet werden. Zum einen beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und zum anderen beim Netzbetreiber. Gegebenenfalls ist ein Zählerwechsel erforderlich, dafür darf der Netzbetreiber aber keine Kosten erheben. Voraussichtlich ab 2024 entfällt die Pflicht zur Anmeldung beim Netzbetreiber.

Bekomme ich auch eine Einspeisevergütung?

Nein, bei den Mini-Solaranlagen geht es darum, einen Teil des Eigenbedarfs mit erneuerbaren Energien zu produzieren. Wird das Gerät für die Einspeisevergütung angemeldet, gibt es keine Förderung. Wer also keinerlei Grundbedarf hat, würde seinen Strom, den er ins Netz einspeist, verschenken.

Wo kann die Mini-Solaranlage aufgehängt werden?

Auf dem Balkon oder der Terrasse, am Gartenzaun, an der Garage, am Carport, am Schuppen oder auf der Wiese. Überall dort, wo freie Flächen mit viel Lichteinfall sind und wo es nicht stört.

Muss ich den Vermieter um Erlaubnis fragen?

Grundsätzlich sollte man als Erstes den Vermieter ansprechen und sein Einverständnis einholen. Er hat das letzte Wort für alles, was vor der Balkonbrüstung angeschlossen wird. Und dann sollte man gut ausmessen, damit nichts übersteht, was die Nachbarn ärgert. Bundesweit soll sich die Gesetzgebung im Januar 2024 ändern: Dann hat der Mieter das Anrecht auf ein Balkonkraftwerk, und der Vermieter muss ernste Gründe vorbringen, um die Genehmigung zu verweigern.

Brauche ich für die Installation einen Handwerker?

Aktuell benötigt man eine spezielle Einspeise-Steckdose, und die muss vom Elektriker installiert werden. Dabei sollte der Fachmann auch gleich die Hausnetzanlage mit überprüfen, ob sie eventuell umgebaut werden muss. Ab Januar 2024 soll dann eine ganz normale Haushaltssteckdose genügen.

Was geschieht, wenn der Strom ausfällt?

Dann liefert das Modul keinen Strom, denn es ist nicht autonom. Eine Grundspannung muss immer am Netz sein, damit der Wechselrichter funktioniert.

Wer haftet, wenn die Anlage von der Brüstung fällt?

Wird die Anlage selbst gekauft und aufgehängt, ist diese Frage aktuell nicht geklärt. Experten raten daher dazu, eine Fachfirma zu beauftragen und den Anbau lieber von einem Schlosser oder Stahlbauer vornehmen zu lassen.

Gibt es überhaupt genug Anlagen und Handwerker-Kapazitäten?

Ja, die Balkonkraftwerke sind aktuell im Handel erhältlich. Mit den Handwerkern ist es schon schwieriger. Einige Firmen haben sich auf dieses Thema spezialisiert.

Kann sich der sächsische Festzuschuss auch wieder ändern?

Generell werden im Förderprogramm des Freistaats 6,5 Millionen Euro für die Balkonkraftwerke bereitgestellt. Das Programm wird ständig evaluiert. Sollten die Kosten für Solarmodule rapide sinken, wird auch die Fördersumme reduziert.
Quellen: Verbraucherzentrale Sachsen, Umweltinformationszentrum, Verein für ökologisches Bauen, Staatssekretär Gerd Lippold aus dem sächsischen Ministerium für Energie und Klimaschutz, Elektroinnung Leipzig
ⓘ Die Mittel für Balkonkraftwerke für Eigentümer:innen sind ausgeschöpft. Eine Antragstellung aus diesem Kontingent ist nicht mehr möglich. (Stand: 06.11.2023)

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